Den Lebenden die Hilfe – den Verstorbenen die Ehre

Bestattungskosten

Eine Bestattung muss nicht teuer sein, dennoch lassen Sie sich bitte nicht von den so genannten „Billiganbietern“ beeindrucken. In diesen angepriesenen Preisen sind keinerlei Gebühren für den Friedhof, die Sterbeurkunden oder sonstige Kosten enthalten. Diese Angebote verstehen sich als „Lockangebote“ und im Nachhinein wird es sich um einiges teurer herausstellen. Nicht so günstig, wie Sie gelockt wurden!

Ob die Kosten für eine Bestattung angemessen oder fair sind, kann wenig gehaltvoll beantwortet werden. In unserem Hause werden die erbrachten Dienstleistungen/Eigenleistungen ermittelt und berechnet. Diese sind aber widerum Ausdruck Ihrer Wünsche und Ansprüche.

Rufen Sie uns unverbindlich an:

Zusammensetzung der Bestattungskosten

Die Summe der gesamten Bestattung setzen sich in der Regel aus drei verschiedenen Bereichen zusammen. Zum Einen die Eigenleistungen, die vermittelten Leistungen und zum Anderen die kommunalen Gebühren.

Eigenleistungen

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Servicemöglichkeiten, die sich dann im gesamten „Eigenleistungen“ nennen.

Vieles ist zu tun, wenn ein nahestehender Mensch verstorben ist. Dennoch nehmen wir Ihnen auf Wunsch die Erledigung von Formalitäten ab oder unterstützen Sie, sollten Sie das ein oder andere „selber in die Hand“ nehmen wollen. Selbstverständlich geschieht alles in Absprache mit Ihnen.

Unsere Eigenleistungen

Vermittelte Leistungen

Dazu gehören die Leistungen, die wir für Sie vermittelt haben. Das heißt, wir als Bestatter treten in den meisten Fällen für Sie in Vorkasse. Angesprochen ist beispielsweise das Blumenarrangement für die Trauerfeier oder das Kaffeetrinken im Anschluss an die Trauerfeier. Dieses erscheint dann als „vermittelte Leistungen“ auf der Rechnung. In der Regel erhalten Sie dazu alle Rechnungen im Original zusätzlich zu Ihren Unterlagen.

Kommunale Gebühren

Die kommunalen Gebühren sind die Gebühren, die von den einzelnen Städten erhoben werden. Diese ergeben sich beispielsweise durch die Gebühren für den Erwerb einer Grabstelle auf dem Friedhof oder die Sterbeurkunden.
Anzumerken ist hier, dass die Gebühren für den Erwerb eines Grabes etwa 50% der gesamten Bestattungskosten ausmachen. Die Kosten der Stadt fallen also am stärksten ins Gewicht.

Aktuelle kommunale Gebühren

Um das alles übersichtlicher für Sie gestalten zu können, unterbreiten wir Ihnen gern ein kostenloses, individuelles Angebot ganz nach Ihren Wünschen in einem persönlichen Gespräch. Dabei spielt es keine Rolle ob dies möglichst kostengünstig sein soll oder eher in einer höheren Preisklasse. Wir erstellen für jede Lebenssituation ein passendes Angebot. Reden Sie nur offen darüber.

Unsere Eigenleistungen im Überblick

  • Überführungen mit dem eigenen Überführungsfahrzeug
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Versorgung von Verstorbenen nach DIN EN 15017
  • Abschiednahme am offenen Sarg
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern auf allen Friedhöfen
  • Formalitätenabwicklung bei Konsulaten für eine internationale Überführung
  • Besorgung der Todesbescheinigung und der Sterbeurkunden
  • Terminierung der Trauerfeier bei Stadt und Kirche
  • Benachrichtigung des Pfarrers oder Vermittlung eines freien Redners
  • Beratung beim Aussuchen der Grabart
  • Bereitstellung von Sargträgern
  • Bestellung eines Organisten oder anderer Musiker für die Trauerfeier
  • Ausschmückung der Kapelle mit Kerzenleuchtern und Bäumen
  • Bestellung von Kränzen und Blumenarrangements
  • Entwurf und Bestellung von Zeitungsanzeigen
  • Entwurf und Erstellung von Trauerdrucksachen
  • Organisation der Beerdigungsnachfeier
  • Beantragung der Gelder aus Lebensversicherungen und Sterbekassen
  • Abmeldung von Renten und Beantragung der dreimonatigen Rentenfortzahlung für Witwen oder Witwer
  • Abmeldung der Krankenversicherung und anderer Versicherungen
  • Benachrichtigung von Arbeitgebern, Berufsverbänden, Vereinen, etc.
  • Auslegung von Kondolenzlisten
  • Organisation von Haushaltsauflösungen
  • Benachrichtigung von Angehörigen und Freunden

Kommunale Grabgebühren

Die Summen setzen sich aus den städtischen Grabgebühren, dem Ausheben und Ausschlagen des Grabes zusammen. Für eine im Vorfeld stattfindende Trauerfeier würden noch 243,34 € für die Benutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof berechnet.

Weitere Grabgebühren der Kommune teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.

Für Erdbestattungen:

Anonymes Erdgrab auf dem Friedhof Reuschenberg mit einer Ruhefrist von 25 Jahren
2.689,10 €
Erdreihengrab auf dem Friedhof Reuschenberg oder Birkenberg mit einer Ruhefrist von 20 Jahren
2.391,49 €
Einzelwahlgrab auf dem Friedhof Reuschenberg, Birkenberg oder Manfort mit einer Ruhefrist von 20 Jahren
3.070,19 €
Doppelwahlgrab auf dem Friedhof Reuschenberg, Birkenberg oder Manfort mit einer Ruhefrist von 20 Jahren
5.303,79 €
Erdreihengrab als Rasengrab auf dem Friedhof Manfort
2.847,89 €

Für Urnenbestattungen (jeweils 20 Jahre Ruhefrist):

Anonymes Urnengrab auf dem Friedhof Reuschenberg
1.260,24 €
Urnenreihengrab auf dem Friedhof Reuschenberg oder Birkenberg
1.485,28 €
Urnenwahlgrab auf dem Friedhof Reuschenberg, Birkenberg, Manfort oder Lützenkirchen
1.969,28 €
Urnenwand / Kolumbarium u. a. auf dem Friedhof Reuschenberg, Manfort, Birkenberg (derzeit nicht verfügbar)
1.637,44 €
Ruhegarten auf dem Friedhof Manfort oder Baumbestattung auf dem Friedhof Reuschenberg
1.285,08 €

Stand 01/2021, Angaben ohne Gewähr